Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Die Abrechnung erfolgt daher auf Selbstzahlerbasis und ist in der Regel
direkt nach der Sitzung per Überweisung oder bar fällig. Zudem ist meine Tätigkeit von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 14 UStG befreit.
Kontaktieren Sie mich gerne bei Fragen, Anliegen oder zur Vereinbarung eines Erstgesprächs.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für heilpraktische Psychotherapie. Private Krankenversicherungen
oder Zusatzversicherungen können unter bestimmten Voraussetzungen anteilige Kosten erstatten – bitte erkundigen Sie sich hierzu vorab direkt bei Ihrer Versicherung.
Die Entscheidung für eine private Abrechnung bietet Ihnen auch einen wichtigen Vorteil: Ihre Inanspruchnahme psychotherapeutischer Unterstützung
wird nicht automatisch bei Ihrer Krankenkasse dokumentiert. Dies kann insbesondere dann relevant sein, wenn Sie in Zukunft den Abschluss einer privaten Krankenversicherung,
Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung planen – denn dort wird häufig nach psychotherapeutischen Vorerkrankungen gefragt.
Durch die Privatzahlung bleiben Ihre Daten und Ihre Entscheidung für therapeutische Begleitung vollständig vertraulich.